Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
VwFAngAusbV 1999§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte wird staatlich anerkannt.